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Posted by on Jun 30, 2022 in Business |

Codierungen im Arbeitszeugnis

Codierungen im Arbeitszeugnis

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Im Mai 2022 gab es in der Schweiz 175‘456 Stellensuchende (Quelle). Die Zahl der Erwerbslosen ist damit in den vergangen 12 Monaten signifikant gesunken, im Mai 2021 waren es noch 237‘367 Stellensuchende. Die Gründe dafür sind klar. Erstens weil die Corona-Pandemie die Arbeitswelt für viele auf den Kopf gestellt hat und zweitens, weil jetzt eine Zeit der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt eingetreten ist und viele die Gunst der Stunde nutzen, sich entweder weiter zu entwickeln oder sich umzuorientieren. Damit der Jobwechsel einigermassen glattläuft, sollte man vorgesorgt haben. Die wenigsten von uns kündigen einen Job, ohne einen neuen ziemlich fix in Aussicht zu haben. Und nun gilt es, mit dem Ex-Arbeitgeber in Spe in gutem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Denn es ist der Arbeitgeber, der dem Mitarbeitenden vor dem Ende der Tätigkeit ein Arbeitszeugnis ausstellen wird. Dieses wird von künftigen Chefs sehr genau beäugt.

Arbeitszeugnis als Teil der Bewerbungsunterlagen

Wenn man sich für eine neue Stelle bewirbt, sind einige Unterlagen obligatorisch. Erstens das Anschreiben bzw. Motivationsschreiben, in dem man klarlegt, warum man sich für genau diesen Betrieb und diese Stelle interessiert und warum man dafür die beste Besetzung ist. Zweitens ein aussagekräftiger Lebenslauf, der alles beinhaltet, was für den Arbeitgeber von Bedeutung sein könnte. Er soll sich nämlich ein gutes Bild vom Bewerber machen können. Drittens Arbeitszeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern. Diese werden gerne gelesen – zur Vervollständigung des Eindrucks über den Bewerber. Der Eindruck wird am Ende dadurch vervollständigt, dass man die vermeintlich besten Bewerber zur persönlichen Vorstellung einlädt. Aber bis dahin schafft man es am leichtesten, wenn die besagten Unterlagen möglichst viel Werbung für einen als fähige Person machen.

Das Arbeitszeugnis ist aber ein Dokument, das nicht der Bewerber selbst gestalten kann, sondern der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte.  Und eine Gepflogenheit, die sich eingeschlichen hat, ist, dass man anstatt Klartext zu schreiben, Codierungen verwendete. Sie wurden eingesetzt, um mit vermeintlich positiv klingenden Worten negative Eigenschaften zu vermitteln. Da wäre zum Beispiel diese Formulierung: „im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“. Wer diese liest, sollte gewarnt sein. Denn das bedeutet „ungenügende Leistungen“ im Klartext. Oder die Codierung „korrektes Verhalten“ bedeutet nicht etwa, dass man sich mustergültig verhält, sondern dass man unfreundlich erschienen ist.  Derlei Codierungen sind inzwischen untersagt. Dennoch findet man sie nach wie vor ab und zu in Arbeitszeugnissen. Wenn sich jemand unsicher ist, ob sein Arbeitszeugnis fair ist, kann man es objektiven Stellen zur Durchsicht übermitteln. Dann hat man Gewissheit. Die besten Chancen auf ein gutes und faires Arbeitszeugnis hat man übrigens – wenig überraschend – wenn man sich stets für den Arbeitgeber eingesetzt hat und eine gute Leistung gezeigt hat.

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